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LG Duisburg, 16.10.2017 - 33 KLs-122 Js 40/15-11/16 |
Zitiervorschläge
LG Duisburg, Entscheidung vom 16.10.2017 - 33 KLs-122 Js 40/15-11/16 (https://dejure.org/2017,70545)
LG Duisburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2017 - 33 KLs-122 Js 40/15-11/16 (https://dejure.org/2017,70545)
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 16.10.2017 - 33 KLs-122 Js 40/15-11/16
- BGH, 19.02.2019 - 3 StR 210/18
- BGH, 02.05.2019 - 3 StR 210/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.02.2017 - 2 StR 291/16
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus LG Duisburg, 16.10.2017 - 33 KLs 11/16
Dabei ist es für die Einordnung als Bande nach Sinn und Zweck unerheblich, ob die Taten im Hinblick auf die individuellen Tatbeiträge des jeweiligen Täters ebenfalls als mehrere, tateinheitlich oder tatmehrheitlich begangene Taten zu bewerten sind (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 22.07.2017, 2 StR 291/16).Ohne Bedeutung ist dabei, ob andere Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (BGH, Beschluss v. 22.07.2017, 2 StR 291/16).
- BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00
Begriff der Bande
Auszug aus LG Duisburg, 16.10.2017 - 33 KLs 11/16
Für eine bandenmäßige Tatbegehung ist der Zusammenschluss von mindestens drei Personen erforderlich, die den Willen zur Bindung für die Zukunft und für eine gewisse Dauer zur Begehung von mehreren selbständigen, im Einzelnen noch ungewissen Taten desselben Deliktstyps haben; ein gefestigter Bandenwille oder ein Tätigwerden im übergeordneten Bandeninteresse ist nicht erforderlich (BGHSt 46, 321= NJW 2001, 2266). - BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84
Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten
Auszug aus LG Duisburg, 16.10.2017 - 33 KLs 11/16
Der Grenzwert für die nicht geringe Menge im Sinne von § 29a BtMG liegt für Cannabis bei 500 Konsumeinheiten à 15 mg THC, mithin 7, 5 Gramm THC (BGH NJW 1985, 1404). - BGH, 05.10.2010 - 3 StR 339/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vermittlung eines …
Auszug aus LG Duisburg, 16.10.2017 - 33 KLs 11/16
Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (BGH, NStZ-RR 2011, 57 m.w.N.).
- VG Frankfurt/Oder, 07.05.2021 - 10 K 657/19
Vietnam: Keine Gefahr der Doppelbestrafung; Drogenhandel
Wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (der konsumfähige Anteil der Pflanzen nach Trocknung lag bei 12.710 g, davon 336, 5 g reines THC) wurde der Kläger im Oktober 2017 durch das Landgericht Duisburg (Aktenzeichen 33 KLs-122 Js 40/15-11/16) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt, wobei er u. a. wegen Anrechnung von Untersuchungshaft die Justizvollzugsanstalt Köln bereits im April 2018 verlassen konnte.